Fit für PV: Flachdach-Sanierung mit DDP-MAX
Flachdächer, die bislang nicht für den Einsatz von Photovoltaik- oder Solar-Anlagen konzipiert waren, können schnell und einfach mit der Flachdach-Dämmplatte DDP-MAX nachgerüstet werden.
08.05.2024Öffentliche Auftraggeber unterliegen einer dreifachen Verpflichtung. Ein rechtliches Gutachten, das von der Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) in Auftrag gegeben wurde, zeigt auf, dass bei öffentlichen Ausschreibungen ausschließlich RAL oder EUCEB zertifizierte Mineralwolle zur Verwendung kommen sollte. Denn der geplante Einsatz „nicht freigezeichneter“, also nicht ausreichend geprüfter Mineralwolleprodukte kann eine Vergabeaufhebung nach sich ziehen.
Von links: MMag. David Suchanek (Rechtsanwalt, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH), Udo Klamminger, MBA (FMI-Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer Knauf Insulation Österreich), DI Dr. techn. Clemens Hecht (FMI-Geschäftsführer), Mag. Berthold Hofbauer (Rechtsanwalt, Heid und Partner Rechtsanwälte GmbH
Foto: Franz Pflügl
„Diesem Rechtsgutachten zufolge unterliegen öffentliche Auftraggeber bei Vergaben arbeitsschutzrechtlichen, umweltrechtlichen und auch verfassungsrechtlichen Verpflichtungen für eine Heranziehung zertifizierter und freigezeichneter Mineralwolleprodukte“, fasst FMI-Geschäftsführer DI Dr. techn. Clemens Hecht das Ergebnis des Gutachtens zusammen.
Für die öffentliche Hand bedeutet das: Sie hat im Ermessensfall immer jener Maßnahme den Vorzug zu geben, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit bzw. der Umwelt förderlich ist – im gegenständlichen Fall durch die Beschaffung von freigezeichneter Mineralwolle. Damit bestätigt das Gutachten die Einschätzung des jüngst verabschiedeten „ÖWAV Arbeitsbehelf 70 Ökologische Beschaffung“, der für Vergaben in Zusammenhang mit Mineralwolleprodukten ebenfalls explizit das RAL-Gütezeichen und das EUCEB-Markenzeichen nennt.
Freigezeichnete Mineralwolle, die die strengen Anforderungen sowohl arbeitsschutzrechtlich als auch umweltrechtlich erfüllt, ist anhand des RAL-Güte- bzw. des EUCEB-Markenzeichens zu erkennen. Die Produkte der in der FMI vertretenen Hersteller tragen diese Gütezeichen. Die Gütezeichen stehen für den Nachweis, dass es sich um gesundheitlich unbedenkliche, wenig umweltbelastende und regelmäßig geprüfte sowie sichere Qualität handelt. Laut Rechtsgutachten sprechen auf den ersten Blick gute Gründe dafür, diese Mineralwolle-Gütezeichen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), der Grenzwerteverordnung (GKV) und dem Bundesvergabegesetz (BVergG) heranzuziehen. Den öffentlichen Auftraggebern bieten sie neben der Produktsicherheit auch die Gewissheit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einzuhalten.
Aus Gründen der im Unionsrecht verankerten Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsätze sind gleichwertige Nachweise möglich. Der Nachweis der Gleichwertigkeit mit bestehenden Gütezeichen muss jedoch vom Bieter und vom Auftraggeber gleichermaßen geführt werden. Jedes öffentliche Vergabeverfahren wäre damit mit einem höheren Anfechtungsrisiko eines „gleichwertigen Nachweises“ belastet. Öffentliche Auftraggeber, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, müssen jederzeit mit einer kostspieligen Aufhebung der Vergabe rechnen.
"Um eine spätere Aufhebung einer Ausschreibung von Aufträgen zu vermeiden, die die Beschaffung von Mineralwolledämmstoffen beinhalten, sollten sich öffentliche Auftraggeber bei ausnahmslos jeder Vergabe an den Gütezeichen von RAL bzw. EUCEB orientieren. Es muss endlich Schluss damit sein, dass zur notwendigen energetischen Sanierung bei uns in Österreich weiterhin ungeprüfte Mineralwolleprodukte auf den Markt kommen. Die Einhaltung hoher Sicherheits- und Qualitätsstandards sollte für private wie öffentliche Auftraggeber eine Selbstverständlichkeit sein", bekräftigt Udo Klamminger.
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